Liebe Tennisfreunde – Mitglieder TGC!

Im Namen des Vorstandes lade ich herzlich ein zu unserer diesjährigen Mitgliederversammlung am:

Freitag, 20.03.2015

Beginn: 19.30 Uhr Tennishütte TGC

Um 19.00 Uhr informeller Beginn wie üblich!

Die folgende Tagesordnung ist vom Vorstand vorgesehen: 

TOP 01       Begrüßung; Feststellung Beschlussfähigkeit und Feststellung der                                    Tagesordnung

TOP 02       Bericht des Vorstandes mit Finanzbericht 2014 und

                 Wirtschaftsplan 2015

TOP 03       Bericht der Kassenprüfer

TOP 04       Aussprache zu TOP 02 und TOP 03

TOP 05       Entlastung des Vorstandes

TOP 06       Wahlen zum Vorstand TGC

TOP 06.1    Wahl des Vorsitzenden aus der Tennisabteilung des SVC

TOP 06.2    Wahl des Vorsitzenden aus der Tennisabteilung des TVC

TOP 06.3    Wahl der stv. Vorsitzenden

TOP 06.4    Wahl der Beisitzer 

TOP 07       Wahl der Kassenprüfer

TOP 08       Jahresplanung 2015 – Vorschläge und Anregungen

TOP 09       Anträge: bisher liegen keine Anträge dem Vorstand vor

TOP 08       Verschiedenes – Termine

 

Ich bitte die Vereinsmitglieder um zahlreiches Erscheinen, auch im Blick

auf die Wichtigkeit der anstehenden Wahlen!*

Mit freundlichen Grüßen und auch für alle noch Guten Wünschen für das

Neue Jahr 2015 und die anstehende Tennissaison!

Tilman Schmieder

  1. Vorsitzender TGC
  • Auf den beiliegenden Brief mit Erläuterungen zur T.O wird hingewiesen

Liebe Vereinsmitglieder der TGC!

Zur Tagesordnung der anstehenden Mitgliederversammlung hier noch ein paar Hinweise:

Satzungsgemäß ist der Vorstand der TGC e.V. alle zwei Jahre zu wählen. Vorstand im Sinn des §26 BGB, d.h. rechtlich nach außen verantwortlicher und vertretungsberechtigter Vorstand sind die beiden ersten Vorsitzenden sowie ihre jeweiligen Stellvertreter. Dabei sind die beiden ersten Vorsitzenden aus je einem der Stammvereine, TV und SV, zu wählen und von den jeweiligen Tennisabteilungen vorzuschlagen. Zur Wahl stellen sich wieder Thorsten Hachfeld als 1. Vorsitzender für den TV sowie Katja Schellhaas als Stellvertreterin und Sportwartin. Auf SV- Seite ist neu zu besetzen die Position des 1. Vorsitzenden; als Stellvertreterin kandidiert wieder Miriam Wagener. Für die Wahl als Vorsitzender seitens des SV  hat Sebastian Sehlbach sich als Kandidat  zur Verfügung gestellt. Ich bin dafür außerordentlich dankbar!

Dies bedeutet allerdings nicht  -und dies gilt in gleicher Weise auch für die erneuten Kandidaturen von Thorsten, Katja, Miriam, Heinz und Waltraud, dass sich auch für diese Positionen nicht noch andere Vereinsmitglieder bewerben und bereit erklären können  -und sollen! Der (alte) Vorstand hat hier lediglich ein Vorschlagsrecht, allerdings auch eine Pflicht, dafür zu sorgen, dass diese rechtlich erforderlichen Positionen besetzt werden können.

Volker Stoll hat sich entschieden nicht wieder zu kandidieren. Ebenso auch Bianca.  Der Vorstand bittet daher herzlich und dringlich die Vereinsmitglieder mögliche Personen vorzuschlagen, bzw. intensiv zu überlegen, ob der/die einzelne ggf. selbst bereit ist zur Kandidatur! Nach unserer Satzung kann die Mitgliederversammlung bis zu 5 Beisitzer wählen, d.h. sie kann, aber sie muss nicht: der Vorstand ist nach den Bestimmungen der Satzung auch rechtmäßig und vollständig gewählt, wenn z.B. nur 4 oder nur drei Beisitzer gewählt werden. Der Vorstand wird sich bemühen, bis zum Termin der Mitgliederversammlung noch geeignete und willige Vereinsmitglieder als Kandidaten zu gewinnen. Traditionsgemäß werden die Wahlen zum 1. Vorsitzenden von einem Vertreter des Vorstandes von TV oder SV geleitet.

Auch für die Funktion der Kassenprüfer stehen Wahlen an. Hier brauchen wir Vereinsmitglieder, die selbst eine gewisse Nähe zu Finanzen und vor allem auch Buchhaltung haben. Nach einer in den letzten Jahren durchgeführten tiefgreifenden Neustrukturierung unserer Buchhaltung sind wir überzeugt, dass insgesamt jetzt die finanzielle Situation des Vereins transparenter geworden ist, die finanziellen Verpflichtungen damit auch planbarer und vorhersehbarer.  Auf der anderen Seite aber muss deutlich darauf hingewiesen werden, dass die Anforderungen von Seiten Finanzamt und  – hinsichtlich der Abrechnung und Nachweis unserer Personalaufwendungen-  von Seiten der Deutschen Rentenversicherung für den Bereich der Sozialversicherungsbeiträge deutlich angestiegen sind. Für die TGC besteht angesichts des Umfangs ihres Rechnungswesens keine rechtliche Verpflichtung, ihren Rechnungsabschluss durch externe Prüfer bestätigen zu lassen, was einiges an Geld kosten würde. Umso wichtiger ist demnach der Auftrag an die Kassenprüfer!

Wer noch einen Antrag stellen möchte – gerne! Bitte per mail an mich oder ein anderes Vorstandsmitglied! Auf die Fristen gem. der

Satzung der TGC wird hingewiesen! Insbesondere wird hingewiesen auf die satzungsrechtlichen Fristen für satzungsändernde Anträge.

Mit guten Grüßen und der Hoffnung, viele von Euch nach der Winterpause begrüßen zu können!

 

Tilman Schmieder

Vorsitzender TGC

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