Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,

 

ab dem heutigen Mittwoch, den 22. Juli 2020 gelten u. a. folgenden neuen Auflagen zur Nutzung unserer Tennisanlage:

  • Zuschauer sind wieder erlaubt (wir mussten nur wegen der sog. 3-qm-Regel einige Vorgaben mit der maximalen Personenanzahl erlassen).
  • Die Tennishütte mit Hüttendienst oder nur als Versammlungsraum ist wieder geöffnet – leider dürfen wir eine Bewirtung nur mit einem verantwortlichen Hüttendienst anbieten, da eine Selbstbedienung nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt Groß-Gerau untersagt ist.
  • Das Grillen oder das Mitbringen von zuhause (komplett)gefertigten Speisen zur Bewirtung der Gastmannschaften nach dem Spiel sind wieder erlaubt. Eine Küchennutzung obliegt allerdings nur dem Hüttendienst.
  • Es dürfen künftig drei Personen gleichzeitig in die Umkleidekabinen.

Die weiteren Auflagen finden Sie / findest Du in der Anlage. Die aktualisierten Auflagen werden auch ab heute Abend an der Tennisanlage ausgehängt werden.

 

Um die Tennishütte nun aber sowohl an den Spieltagen, als auch an den Trainingstagen zu öffnen, benötigen wir die Mithilfe aller Mannschaften und Mitglieder. Wir haben im Vorstand beschlossen, dass ein Hüttendienst vor den Spieltagen eine Woche vorher bei Sonja Saltzer oder Thorsten Hachfeld gemeldet sein muss. Man kann sich auch direkt an der Tennishütte in den Hüttendienstplan eintragen. Ansonsten vergeben wir den Hüttendienst an eine Honorarkraft.

An Trainingstagen muss die Meldung des Hüttendienstes zwei Tage vor dem jeweiligen Tag bei Sonja Saltzer oder Thorsten Hachfeld gemeldet sein. Ansonsten findet keine Bewirtung statt, da wir aus Kostengründen an Trainingstagen keine Honorarkraft einsetzen können.

 

Der jeweilige Hüttendienst muss nur, wenn er im Kontakt zu Gästen steht, einen Mund-Nasen-Schutz (analog der Kellnerinnen und Kellner in Gaststätten) tragen. In der Küche etc. kann sie/er den Mund-Nasen-Schutz abnehmen. Außerdem nimmt sie/er die Nachverfolgungsbögen der Gäste entgegen. Der Hüttendienst bereitet keinerlei Speisen zu, sondern darf nur servierfertige Speisen bereitstellen, abgepackte Riegel etc. und Getränke verkaufen.

 

Wir suchen ab sofort Personen, die den Hüttendienst mit mindestens drei Stunden am Stück übernehmen möchten. Wir teilen pro Einheit nur eine Person ein! Die Arbeitsstunden können als Hüttendienst geleistet werden. Konkret geht es um folgende Spieltage nach den Sommerferien:

  • Sonntag, den 16. August 2020 08:30 Uhr bis mind. 15:00 Uhr
  • Samstag, den 22. August 2020 08:30 Uhr bis mind. 20:00 Uhr
  • Sonntag, den 23. August 2020 08:30 Uhr bis mind. 20:00 Uhr
  • Samstag, den 29. August 2020 08:30 Uhr bis mind. 20:00 Uhr
  • Sonntag, den 30. August 2020 08:30 Uhr bis mind. 14:00 Uhr
  • Freitag, den 4. September 2020 15:30 Uhr bis mind. 19:30 Uhr
  • Samstag, den 5. September 2020 08:30 Uhr bis mind. 20:00 Uhr
  • Samstag, den 12. September 2020 08:30 Uhr bis mind. 13:00 Uhr
  • Sonntag, den 13. September 2020 08:30 Uhr bis mind. 14:00 Uhr
  • Samstag, den 19. September 2020 08:30 Uhr bis mind. 13:00 Uhr

 

Interessenten melden sich bitte bei Sonja Saltzer unter sonja@familie-saltzer.de oder Thorsten Hachfeld unter thorsten.hachfeld@web.de!  

 

In unserer gestrigen Vorstandssitzung haben wir auch einen weiteren Arbeitseinsatz (zur Ableistung der Arbeitsstunden neben dem Hüttendienst) auf Samstag, den 8. August 2020 um 9:00 Uhr festgelegt. Außerdem planen wir unsere Mitgliederversammlung am Mittwoch, den 23. September 2020 um 19:30 Uhr nachzuholen. Hierzu erhalten Sie / erhältst Du selbstverständlich vorher eine Einladung.

 

Wir danken allen für Ihr und Dein Verständnis! Bleiben Sie / bleibt alle gesund!

 

Für den Vorstand der TG 1987 Crumstadt e.V.

Sebastian Sehlbach

 

Neue Auflagen als pdf